die Regeln

Grundsätzlich gelten die Regeln des DFB für den ganz "normalen" Fussball mit den Ergänzungs-Bestimmungen für Walking-Football.

Wer aber noch Fragen hat, der kann diese sehr gerne unter der Rubrig "Regelfragen" stellen. Wir veröffentlichen danach die Frage mit der entsprechenden Antwort.

Niedersächsischer Fußballverband e.V.

Richtlinien für Walking Football
Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2023 in Frankfurt/Main gemäß § 34 Nr. 8., erster Spiegelstrich der DFB Satzung beschlossen, Ergänzende Regelungen unterhalb der DFB-Ordnungen, 8. Richtlinien für Walking Football (Geh Fußball), zu erlassen:


Präambel
Walking Football ist eine Fußball-Variante, die vor allem unter dem Motto „Gesunder Fußball“, „Fußball ein Leben lang“, Diversität und Integration gespielt werden soll. Ziel des Walking Football ist es, den Reiz des Fußballspielens und des Mannschaftssports allen zu ermöglichen, für die die Ausübung des klassischen Fußballs ein zu hohes Verletzungsrisiko birgt oder zu dynamisch ist. Im Sinn eines Gesundheitssports, sollte auf das Aufwärmen und die Gymnastik zu Beginn des Trainings oder vor einem Spiel besonders Wert gelegt werden. Es empfiehlt sich hierfür eine Übungsleitung zu gewinnen und entsprechend zu qualifizieren, die ein auf die Trainingsgruppe abgestimmtes Aufwärmtraining anleitet. Bei längerer Inaktivität wird eine ärztliche Abklärung der Teilnahme am Walking Football empfohlen. Alle aktiven Teilnehmer sollten Mitglied im Verein sein.


§ 1 Grundsatz
Soweit diese nachfolgenden Richtlinien keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, des DFB, sowie den Satzungen und den Ordnungen der jeweiligen Landesverbände gespielt. Die Richtlinien dienen dabei als Leitplanken, unter anderem für landesverbandsübergreifende Wettbewerbe, und können flexibel angepasst bzw. ergänzt werden.


§ 2 Spielberechtigung
1. Spielberechtigt ist jedes Vereinsmitglied. Geschlechtergemischte Teams sind zugelassen.
2. Alle Spieler müssen Mitglied in einem Verein sein, der Mitglied des jeweiligen Landesverbands ist.
3. Für den Trainingsbetrieb entscheidet der anbietende Verein über das Mindestalter der Teilnehmer. Bei Freundschaftsspielen entscheiden die teilnehmenden Vereine über das zulässige Mindestalter, bei Turnieren entscheidet der Ausrichter. Für landesverbandsübergreifende Wettbewerbe wird ein Mindestalter von 55 Jahren empfohlen. Es dürfen bis zu zwei jüngere Spieler eingesetzt werden, die im Veranstaltungsjahr mindestens 50 Jahre alt werden.


§ 3 Spieler
1. Es befinden sich sechs Spieler pro Mannschaft auf dem Spielfeld.
2. Eine Mannschaft besteht inklusive der Auswechselspieler aus bis zu 12 Spielern.
3. Abweichungen hinsichtlich der Mannschaftsgröße sind möglich.


§ 4 Auswechslungen
1. Alle Spieler dürfen ein- und ausgewechselt werden. Wiedereinwechseln ist möglich.
2. Auswechslungen werden fliegend vorgenommen in der eigenen Hälfte auf Höhe der Mittellinie.
3. Der Einwechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, sobald der auszuwechselnde Spieler das Spielfeld verlassen hat.
4. Einwechselspieler halten jeder ein Leibchen in der Hand, welches im Wechselvorgang an der Mittellinie übergeben wird. Erst nach der Übergabe des Leibchens darf der Einwechselspieler das Feld betreten.
5. Der Ort der Auswechslung kann in individuellen Turnierbestimmungen abweichend geregelt werden.


§ 5 Spielfeld
1. Walking Football Spiele werden auf einem Spielfeld mit der Größe 42 x 21 m ausgetragen.
2. Bei einem Spiel in der Halle gelten die Maße eines Handballfelds.
3. Bei größerem oder kleinerem Feldmaß als dem Wettkampfmaß kann die Anzahl der Spieler und die Größe des Torraums angepasst werden.

 

§ 6 Torgröße, Torwart und Torraum
1. Torgrößen können individuell festgelegt werden. Hierbei können Kinderfußball-Minitore, umgelegte oder höhenreduzierte Jugendtore oder anderweitige Möglichkeiten genutzt werden.
2. Bei Wettbewerben wird folgende Torgröße empfohlen: 1 m in der Höhe und 3 m in der Breite.
3. Walking Football wird ohne Torwart gespielt.
4. Die Größe des Torraums bildet einen kreisförmigen Raum mit 3 m Radius auf einer Breite von 5 m.

5. Der Torraum muss kenntlich gemacht werden durch
a) abstreuen,
b) flache Pylonen/Hütchen auf dem Spielfeld.
6. Der Torraum darf weder zur Abwehr durch die verteidigende Mannschaft noch für eine Torerzielung durch die angreifende Mannschaft betreten werden.
7. Das Betreten des Torraums wird dann strafbar, wenn der Spieler aktiv zum Ball geht, um einen Spielvorteil zu erlangen.
Dabei gilt:
a) Bei Torvereitelung im Torraum durch die verteidigende Mannschaft erfolgt ein Strafstoß.
b) Bei Torerzielung durch die angreifende Mannschaft im Torraum wird das Tor aberkannt und die verteidigende Mannschaft erhält einen Freistoß aus dem Torraum.
c) (Unabsichtliches) Betreten des Torraums, bei dem der Ball gespielt wird, ohne Torvereitelung bzw. Torerzielung, wird mit einem Freistoß aus dem Torraum bestraft.
d) Bleibt der Ball unabsichtlich im Torraum liegen, dann erhält die verteidigende Mannschaft Ballbesitz und darf den Ball spielen.
e) Wird der Ball absichtlich von der verteidigenden Mannschaft in den Torraum gespielt, dann erhält die angreifende Mannschaft einen Strafstoß.
f) Unabsichtliches Betreten des Torraums, ohne einen Vorteil zu erlangen, wird nicht bestraft.
8. Der Ball darf durch den Torraum gespielt werden.
9. Im Hallenspielbetrieb kann der Torraum durch den 6-m-Kreis begrenzt werden.
10. Bei Kleinfeldspielfeldern kann der Torraum durch den jeweiligen Strafraum begrenzt werden.

 

§ 7 Angepasstes Reglement
1. Jedwedes Laufen – mit oder ohne Ball – ist verboten. Ein Fuß muss stets den Boden berühren. Läuft ein Spieler, wird auf Freistoß für die gegnerische Mannschaft entschieden.
2. Tore – ausgenommen Eigentore – können nur aus der gegnerischen Spielfeldhälfte erzielt werden.
3. Physische Vergehen jeglicher Art gegen Gegenspieler oder Mitspieler sind untersagt. Hierzu zählen:
– zu starker Körperkontakt mit dem Ellenbogen, Ziehen, Halten und jegliche Art von Grätschen,
– körperliche Angriffe von hinten.
4. Vergehen, die „rücksichtslos“ oder „übermäßig hart“ begangen werden, werden mit einer Gelben bzw. Roten Karte bestraft.
a) Gelbe Karte: Gilt als Verwarnung, bei rücksichtslosem Foulspiel.
b) Rote Karte: Verweist den Spieler des Felds, zusätzlich erhält die Mannschaft eine „3-Minuten-Zeitstrafe", bei einem Gegentor innerhalb der 3 Minuten darf nicht ergänzt werden. Die Rote Karte gilt als schwere Sanktion bei „übermäßig hartem“ Vergehen. Der Spieler darf während des Spiels nicht mehr eingesetzt werden. Die Mannschaft darf erst nach 3 Minuten wieder ergänzen. Bei besonders schweren Vergehen ist eine weitergehende Sanktionierung durch die Sportgerichtsbarkeit des zuständigen Landesverbands möglich.
5. Sollte ein Spieler im laufenden Spiel ein zweites Vergehen, welches mit einer Gelben Karte zu ahnden ist, begehen, so erhält dieser die Gelb/ Rote Karte. Der Spieler erhält zusätzlich eine 3-Minuten-Zeitstrafe. Nach Ablauf der Zeitstrafe darf sich die Mannschaft wieder ergänzen. Erzielt die gegnerische Mannschaft in Überzahl ein Tor, darf sich die in Unterzahl spielende Mannschaft vor Ablauf der drei Minuten Zeitstrafe ergänzen.
6. Das Spiel darf nicht beginnen oder fortgesetzt werden, wenn eine der Mannschaften weniger als vier Spieler zur Verfügung stehen.
7. Der Ball muss flach gehalten werden. Wird der Ball über eine Höhe von 1 m gespielt, erhält die gegnerische Mannschaft einen Freistoß an der Stelle, wo der Ball zuletzt gespielt wurde. Zur besseren Einhaltung dieser Regel wird grundsätzlich die Verwendung eines Futsal-Balls empfohlen.
8. Es wird eine Spielzeit von 4 x 15 Minuten empfohlen. Nach 15 Minuten Spielzeit erfolgt eine kurze Pause von mindestens 2 Minuten, nach 30 Minuten Spielzeit eine Halbzeitpause von 10 Minuten. Nach der Halbzeitpause werden die Seiten gewechselt. Nach 45 Minuten Spielzeit erfolgt nochmals eine Pause von mindestens 2 Minuten.
9. Strafstöße werden ausgesprochen:
a) bei aktivem Betreten des Torraums durch die verteidigende Mannschaft zur Torvereitelung;
b) bei regelwidriger Vereitelung einer offensichtlichen Torchance.
10. Strafstoß: Der Strafstoß wird von einem Spieler durch einen Schuss von der Mittellinie auf das leere, gegnerische Tor ausgeführt. Es befinden sich während der Ausführung nur der ausführende Spieler einer Mannschaft auf dem Feld. Nach der Ausführung des Strafstoßes gilt die Spielsituation als beendet. Das Spiel wird entweder mit einem Abstoß, bei Vergeben des Strafstoßes oder einem Anstoß, im Fall eines Tors fortgeführt.
11. Strafstoßschießen zur Spielentscheidung: Der Strafstoß wird von einem Spieler an der Eckfahne zu seinem Mitspieler hinter der Mittellinie gepasst. Der Spieler darf nach Überqueren des Balls von der Mittellinie den Ball hinter der Mittellinie direkt ins leere, gegnerische Tor schießen. Es befinden sich während der Ausführung nur zwei Spieler einer Mannschaft auf dem Feld.
a) Pro Mannschaft werden 3 Schützen festgelegt. Ein weiterer Spieler spielt die Bälle von der Eckfahne über die Mittellinie. Der Passgeber kann beliebig gewählt werden und während des Strafstoßschießens wechseln.
12. Wenn der Ball ins Seitenaus geht, wird das Spiel mit einem Einkick an der Stelle, wo der Ball ins Seitenaus gegangen ist, fortgesetzt.
13. Bei allen Spielfortsetzungen muss die gegnerische Mannschaft die Abstandsregelung von drei Metern einhalten.
14. Alle Freistöße werden indirekt ausgeführt.
15. Freistöße für die angreifende Mannschaft in Torraumnähe (< 3 Meter) werden auf einen Abstand von drei Metern zum Torraum zurückgelegt, damit die gegnerische Mannschaft die Abstandsregelung einhalten und eine „Mauer“ unmittelbar vor den Torraum stellen kann.
16. Der Abstoß durch die verteidigende Mannschaft wird durch einen Spieler im Torraum ausgeführt. Die gegnerische Mannschaft muss dabei die Abstandsregelung zur Grenze des Torraums einhalten.


§ 8 Spiel- und Turnierleitung
1. Bei Trainings-/Freizeitspielen einigen sich die Beteiligten auf einen Spielleiter.
2. Bei Wettbewerben wird jedes Spiel von einem Schiedsrichter geleitet.
§ 9 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Reglements können durch den DFB-Ausschuss für Beachsoccer, Freizeit- und Breitensport jederzeit vorgenommen werden. Sie sind in den Offiziellen Mitteilungen des DFB zu veröffentlichen und werden von diesem Zeitpunkt an wirksam.